ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese AGB's regeln die Rechtsbeziehung zwischen Bezeichnungstechnik Marti, Adlikon ZH und ihren Kunden.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Bezeichnungstechnik Marti im Bereich Beschriftungen, Werbetechnik, Folierungen und Druck. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Offerten sind 30 Tage gültig. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Zustimmung des Kunden oder Auftragsbestätigung von Bezeichnungstechnik Marti.
3. Leistungen
Die Leistungen umfassen je nach Auftrag: Gestaltung (Design), Produktion (Druck / Plot / Folierung), Lieferung innerhalb Schweiz.
Änderungen nach Auftragsfreigabe werden zusätzlich verrechnet.
4. Daten und Vorlagen
Der Kunde liefert druckfähige Daten oder Unterlagen im Format XLS (sofern nicht anders vereinbart). Für Fehler in gelieferten Daten übernimmt Bezeichnungstechnik Marti keine Haftung. Korrekturabzüge sind vom Kunden zu prüfen und freizugeben.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise sind exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Zahlungsfrist: 30 Tage netto. Mängel an Rechnungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden. Bei grösseren Aufträgen ist eine Akontozahlung möglich.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszins und Mahnkosten vorbehalten.
6. Produktion und Farben
Geringfügige Farbabweichungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Material- und Produktionsabweichungen im üblichen Rahmen sind zulässig.
7. Montage
Die Montage ist nicht Bestandteil der Dienstleistungen.
8. Lieferfristen
Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich bestätigt. Verzögerungen aller Art und Ursachen führen in keinem Fall zu Schadenersatzansprüchen.
9. Abnahme
Arbeiten gelten mit Übergabe bzw. Lieferung als abgenommen, sofern nicht innert 5 Arbeitstagen eine Mängelrüge erfolgt.
10. Gewährleistung und Garantie
Es gilt eine Garantie von 2 Jahren ab lieferung (datum auf lieferschein) ausschliesslich für Materialfehler. Während dieser Zeit behebt Bezeichnungstechnik Marti nach eigener Wahl Mängel durch Nachbesserung oder Ersatz.
Die Garantie gilt nicht bei unsachgemässer Nutzung, mechanischen Beschädigungen, normaler Abnutzung (z.B. UV-Strahlung, Witterungs- und Mechanische einflüsse), montage auf mangelhaften oder ungeeigneten Untergründen oder Eingriffen durch Dritte.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Haftung
Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.
In jeden Fall Ausgeschlossen ist eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, imageschaden, terminverzügen und Konventionalstrafen.
12. Eigentum und Urheberrechte
Designs, Entwürfe und Layouts bleiben Eigentum von Bezeichnungstechnik Marti, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
13. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Bezeichnungstechnik Marti.
14. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Website.
15. Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Bezeichnungstechnik Marti.